
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Betriebsordnung sowie Verhaltensregeln gelten für die Nutzung des 24SEVEN FITNESS zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Für die Dauer der Mitgliedschaft ernennt das Vereinsmitglied Herr Daniel Humbel als Vertreter der Generalversammlung gemäss Art. 25 der Vereinstuten.
2. LEISTUNGEN & MITGLIEDSCHAFT
2.1 Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrags wird die Mitgliedschaft für die auf dem Vertrag angegebene Dauer begründet. Das Mitglied tritt mit Ablauf der Vertragsperiode automatisch aus dem Verein wieder aus, d.h. verliert alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, wenn diese nicht erneuert werden. Es besteht keine Kündigungsfrist.
2.2 Das Mitglied ist berechtigt, das Angebot gemäss den bezahlten Modulen für die Dauer der Mitgliedschaft zu nutzen.
2.3 Das 24SEVEN FITNESS garantiert ein Groupfitnessangebot von mindestens 10 Stunden pro Woche, deren Teilnahmeplätze limitiert sind. Das Angebot ist dem Kursplan zu entnehmen und kann jederzeit geändert werden. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das Fitness aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
2.4 Eine vorübergehende oder definitive Schliessung auf Anweisung der Behörden bleibt jederzeit vorbehalten.
2.5 Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatlichen Restriktionen, Streik) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge sowie keine Verlängerung der Vertragsdauer. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.
Mit der Mitgliedschaft wird das Anrecht auf folgende Betreuungsleistungen des 24SEVEN FITNESS erworben:
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Gespräche zur Abklärung des gesundheitlichen Ist-Zustandes mit Protokollierung im Gesundheitsfragebogen
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Gespräch zur Abklärung der Trainingsbedürfnisse und Trainingsziele
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Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit zur individuellen Dosierung des Trainings wenigstens in den Bereichen Ausdauer und Beweglichkeit inkl. Protokollierung und Interpretation
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Wiederholung der Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeiten
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Trainingsbetreuung und Gestaltung eines den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechenden Trainingsprogrammes
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Möglichkeit der schriftlichen Protokollierung der einzelnen Trainings in einem zur Verfügung gestellten Trainingsplan
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Angemessene individuelle Instruktion und Einführung in das Trainingsprogramm
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Betreuung und Überwachung des Trainings
Alle obengenannten Betreuungsleistungen sind im Mitgliedspreis inbegriffen.
2.6 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Mitgliedschaft kann nur nach Rücksprache mit dem 24SEVEN FITNESS an direkte Familienmitglieder wie Mutter, Vater, Bruder oder Schwester im selben Haushalt lebend übertragen werden.
3. NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG
Das 24SEVEN FITNESS gewährt bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen keine Reduktion und akzeptiert keine Rückforderung der Mitgliedschaftsbeiträge. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar (Ausnahme: Siehe Abschnitt 2 - Leistungen & Mitgliedschaft). Es werden in keinem Fall Mitgliedschaften aufgelöst.
4. VERTRAGSDAUER & GÜLTIGKEIT
4.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
4.2 Die Gültigkeit einer 10ner Karte beträgt 12 Monate.
4.3 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag zurückerstattet.
4.4. Eine Anerkennung als Student bzw. der Anspruch auf studentische Vergünstigungen gilt ausschließlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Das 24SEVEN FITNESS behält sich vor, einen gültigen Studenten- oder Ausbildungsnachweis zu verlangen.
5. INFORMATIONSPFLICHT
5.1 Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen dem 24SEVEN FITNESS mitzuteilen.
5.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle.
6. ZAHLUNG & RATENZAHLUNG
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss zu bezahlen. Es werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert: EC, Postcard, Twint oder Barzahlung
6.2 Der Jahresvertrag kann in maximal 2 Raten in zwei aufeinander folgenden Monaten bezahlt werden. Die erste Rate (1/2 Preis des Gesamtbetrages) ist per Vertragsabschluss zu bezahlen. Bei der 1. Ratenzahlungen wird eine Gebühr von CHF 62.- verrechnet, diese Gebühr ist Bestandteil des Gesamtbetrages.
7. BETRIEBSZEITEN
Die Trainingsanlage steht dem Mitglied (mit Ausnahme vom Groupfitness und Kampsport Vertrag) 24/7 zur Verfügung. Ausnahme Kinderkarate: Während allen gesetzlichen Feiertagen und den Schulferien findet kein Karate statt.
8. KUNDEN UNTER 18 BZW. 15 JAHREN
Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter 15 Jahren ist nicht gestattet. (Ausnahme: Kinderkarate)
9. MEMBERCARD
9.1 Für die Membercard ist eine Depotgebühr von CHF 30.- zu entrichten. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet die Person, auf deren Namen der Membercard lautet. Sofern die Membercard keine Schäden aufweist, wird die Depotgebühr bei Rückgabe zurückerstattet. Bei Verlust der Membercard muss eine neue beantragt werden und die Gebühr von 30.- ist wieder zu bezahlen.
9.2 Eintritt ohne Membercard ist ausserhalb der Bürozeiten nicht gestattet.
9.3 Es dürfen keinen Personen ohne Membercard den Zutritt ins 24SEVEN FITNESS gewährt werden. Die Memercard ist nur für den Eigengebrauch bestimmt. Personen welche mitgebracht werden müssen frühzeitig dem Empfangspersonal gemeldet werden und der Einzeleintritt von 29.- ist vorgängig zu bezahlen. Rückwirkend ist es nicht möglich und bedeutet einen Verstoss gegen die Betriebsordnung.
9.4 Ein- und Austrittszeiten werden mittels Membercard elektronisch erfasst. Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge zur Verfügung.
10. ZUTRITTSKONTROLLE
Das Mitglied hat sich bei jedem Besuch mit seiner Membercard unaufgefordert selbst ein- sowie auszuchecken.
11. HAFTUNG & VIDEOÜBERWACHUNG
11.1 Die Benutzung der Anlage und Einrichtungen von 24SEVEN FITNESS erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung vom 24SEVEN FITNESS oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
11.2 24SEVEN FITNESS haftet nicht für den Verlust der Membercard, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds. Zur Aufbewahrung der Wertgegenstände stehen abschliessbare Garderobenschränke zur Verfügung.
11.3 Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsgeräten und hat dem 24SEVEN FITNESS die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
11.4 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche zur Sicherstellung der Qualicert-Zertifizierung sowie aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht. Videoaufnahmen werden nur bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet, ansonsten werden diese Videoaufnahmen innert 10 Tagen gelöscht. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.
12. TIMESTOP
12.1 Anrecht auf einen kostenlosen Time-Stop, d.h. Vertragsunterbruch, besteht bei:
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Bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland
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Beruflich bedingtem und vom Arbeitgeber bescheinigten Auslandaufenthalt
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Medizinischer Indikation während der Schwangerschaft
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ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall
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Militär -, Zivilschutzdienst. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Aufgebotes zu belegen
12.2 Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit oder Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
12.3 Voraussetzung für einen kostenpflichtigen Time-Stop infolge Ferienabwesenheit ist die Beleichung des gesamten Mitgliedschaftsbeitrags und die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von 25.- vor Antritt des Trainingsunterbruchs. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht werden.
12.5 Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet.
13. TRAININGSFLÄCHE
13.1 Die Trainingsfläche darf ausschliesslich mit sauberen Sportschuhen betreten werden, die nicht für Outdoor-Aktivitäten genutzt werden. Auf der Trainingsfläche sind keine Trainingstaschen erlaubt. Während dem Training muss eine Sportbekleidung getragen werden. Das Training mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen muss jedes Mitglied ein Handtuch mit sich tragen und zum Training auf die Geräte legen. Nach Benutzung der Geräte müssen diese von Schweissrückständen befreit werden. Dazu steht Desinfektionsmittel bereit. Auf der Trainingsfläche sind ausschliesslich verschliessbare Kunststoffflaschen mit sich zu führen. Offene Gefässe oder Glasflaschen sind verboten. Geräte und Hantelbänke sind gemäss Instruktion zu benutzen und in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Freihanteln, Gewichte, Bänke, Griffe, usw. sind ordentlich aufzuräumen. Um einen reibungslosen Trainingsablauf zu ermöglichen, dürfen Trainingsgeräte/-stationen nicht reserviert werden oder für mehrere Sätze blockiert werden.
13.2 Groupfitness - & Karateräume dürfen ausserhalb der betreuten Zeiten nicht betreten werden.
13.3 Die Bereiche für das Personal dürfen ohne Ausnahme nicht betreten werden.
13.4 Das Telefonieren sowie die Aufnahme von Fotos oder Videos mit dem Mobiltelefon ist im gesamten 24SEVEN FITNESS untersagt.
13.5 Aus Hygienegründen sind Esswaren im 24SEVEN FITNESS verboten.
13.6 Ebenso dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
14. VERHALTENSVORSCHRIFTEN
Um das Risiko während unbeaufsichtigten Trainingszeiten zu minimieren, sollten einige Verhaltensvorschriften beachtet werden:
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Sichere Trainingsumgebung: Sicherstellen, dass der Trainingsraum frei von Hindernissen ist und dass alle Trainingsgeräte ordnungsgemäss funktionieren
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Aufwärmen und Abkühlen: Vor und nach dem Training Aufwärm- und Abkühlübungen durchführen, um Verletzungen zu vermeiden
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Trainingsdauer: Begrenzte Trainingsdauer und Intensität, um Überanstrengung zu vermeiden
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Hydration: Ausreichende Flüssigkeitszufuhr während des Trainings, um Dehydrierung zu vermeiden
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Pausen: regelmässige Pausen, um Ermüdung zu reduzieren
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Kenntnis der Trainingsgeräte: Sicherstellen, dass die richtige Technik für die Nutzung von Trainingsgeräten vorhanden ist, um Unfälle zu vermeiden
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Kein Alleintraining: Versuche, während unbeaufsichtigter Trainingszeiten nicht allein zu trainieren, falls Hilfe benötigt wird
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Benachrichtigung: Jemanden wissen lassen, wann und wie lange man trainiert, um im Notfall leichter erreichbar zu sein
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Notfallplan: am Empfang befindet sich einen Meldeschema mit Anweisungen für den Umgang mit Verletzungen oder anderen Notfällen
Diese Vorschriften sollen dazu beitragen, das Risiko von Verletzungen oder anderen Zwischenfällen während unbeaufsichtigter Trainingszeiten zu minimieren
15. NOTFALL
Im Falle eines Notfalls, sei es ein medizinischer Vorfall oder ein anderer unvorhergesehener Zwischenfall, gelten die folgenden Regelungen:
Verfügbarkeit von Notfallausrüstung: Für medizinische Notfälle steht am Empfang ein Defibrillator (Defi) bereit, der im Bedarfsfall umgehend verwendet werden kann. Mitglieder und Personal werden dazu angehalten, im Falle eines medizinischen Notfalls schnell und ruhig zu handeln.
Meldeschema im Notfall: Im Falle eines Notfalls ist sofort die Notrufnummer 144 zu wählen. Mitglieder und Mitarbeiter sollen den Notfall unverzüglich dem Personal melden. Das Personal ist entsprechend geschult und wird umgehend Erste Hilfe leisten und die weiteren Schritte koordinieren. Verhalten im Notfall: Alle Mitglieder werden gebeten, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Personals zu folgen. Im Falle eines medizinischen Notfalls ist das Personal verpflichtet, sofort den Defibrillator zu aktivieren und Erste Hilfe zu leisten, bis professionelle Hilfe eintrifft. Haftung: Das Studio stellt sicher, dass alle erforderlichen Notfallvorkehrungen wie Notrufnummern und Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitstehen. Eine Haftung für Verletzungen oder Schäden aufgrund von Notfällen wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
16. GARDEROBE & SCHLIESSFÄCHER
15.1 24SEVEN FITNESS übernimmt keine Haftung für die Garderobe oder die Wertgegenstände der Mitglieder. Wertsachen sind in die dafür vorgesehenen Schliessfächer einzuschliessen. Zwischen zwei Trainingsbesuchen darf kein Eigentum in den Schliessfächern verbleiben.
15.2 Die Schliessfächer in den Garderoben können nicht gemietet werden. Wir behalten uns vor, länger verschlossene Schliessfächer in Anwesenheit einem weiteren Mitarbeiter zu öffnen.
17. FUNDUS & VERGESSENE GEGENSTÄNDE
Als Fundus gelten sämtliche Gegenstände, die von Mitgliedern verloren, liegen gelassen oder vergessen wurden. Fundgegenstände werden vom 24SEVEN FITNESS für die Dauer von drei Monaten aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist behält sich das Fitnesscenter das Recht vor, über die Gegenstände frei zu verfügen oder diese zu entsorgen. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verderb der Fundgegenstände wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
18. PARKING
Den Mitgliedern stehen kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Fahrradständen stehen vor dem Haupteingang zur Verfügung.
19. AGB, Betriebsordnung, Verhaltensregeln & Weisungen
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, Betriebsordnung, Verhaltensregeln und Weisungen, welche ein integrierter Bestandteil des Mitgliedsvertrages ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, und die Verhaltensregeln oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Mitgliedskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
20. ÄNDERUNGEN AGB & BETRIEBSORDNUNG
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Betriebsordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
21. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen unterliegt der Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online auf der Homepage www.24seven-fitness.ch abrufbar. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.
24SEVEN FITNESS
Brugg, den 01. Juni 2026